Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge die über htttp://www.dsrecords.de geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird eigens von Ihnen verwendeten Bedingungen widersprochen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Regelung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit privaten Anliegen abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts im Sinne ihrer beruflichen oder gewerblichen Interessen handelt.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren.
2.2 Mit der Bereitstellung eines Produktes in unserem Shop unterbreiten wir unseren Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
2.3 Alle zum Kauf beabsichtigten Produkte werden vom Kunden im „Warenkorb“ abgelegt. Nach Eingabe der persönlichen Daten und Zahlungsinformationen hat der Kunde die Möglichkeit alle eingegebenen Informationen zu überprüfen. Mit dem Absenden der Bestellung durch Klick auf die dafür vorgesehene Schaltfläche erklärt der Kunde rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Bei der Zahlungs-Option über Payment-Dienstleister wie PayPal oder Sofortüberweisung, wird der Kunde von unserem Onlineshop auf die Webseite des Anbieters weitergeleitet. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten wird der Kunde abschließend zurück in unseren Shop geleitet.
2.4 Die Übermittlung aller Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erfolgt automatisiert per E-Mail. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist.
3. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
3.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur dann ausgeübt werden, sofern es nicht Forderungen aus selbigem Vertragsverhältnis sind.
3.2 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Shop-Betreibers.
4. Bestimmungen zur Haftung
4.1 Für Schäden an Körper oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt, sowie in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Weiterhin bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist der entsprechenden Regelung in unseren Kundeninformationen zu entnehmen.
4.2 Sofern wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt werden, ist die Haftung des Onlineshops bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
4.3 Bei der Verletzung unwesentlicher Pflichten die aus dem Vertrag hervorgehen, ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
4.4 Es erfolgt keine Haftung für die stetige Verfügbarkeit dieser Website und der darauf angebotenen Waren.
5. Rechtswahl
5.1 Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
6. Streitbeilegung
6.1 Die Europäische Kommission stellt für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung eine Plattform bereit (OS-Plattform), die unter http://ec.europa.eu/odr abrufbar ist.
7. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
7.1 Vertragssprache ist deutsch.
7.2 Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Kunden können dies vor Absenden der Bestellung über die Druckfunktion des Browsers elektronisch sichern.
8. Preise und Zahlungsmodalitäten, Merkmale der Waren
8.1 Die ausgewiesenen Preise sowie die Versandkosten stellen Brutto-Preise dar.
8.2 Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind explizit gekennzeichnet oder werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht eine kostenfreie Lieferung zugesagt ist.
8.3 Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden sind auf unserer Webseite oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen, spätestens aber im abschließenden Bestellprozess an der „Kasse“ genannt. Soweit nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem Vertrag unmittelbar zur Zahlung fällig.
8.4 Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf unserer Internetseite.
9. Lieferbedingungen
9.1 Lieferbedingungen, Lieferzeit sowie ggf. bestehende Beschränkungen zur Lieferung finden sich unter dem entsprechend bezeichneten Link in unserem Onlineshop oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
9.2 Für Verbraucher gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden übergeht. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.
10. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
10.1 Die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte haben bestand.
10.2 Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und dem Shop-Betreiber schnellstmöglich mitzuteilen. Wird dem nicht vom Kunden nachgekommen hat dies keine Auswirkung auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
11. Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel
11.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB wird die Wirksamkeit anderer Bestimmungen oder die Wirksamkeit dieser AGB als Ganzes nicht berührt. In
diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.2 Auf Verträge mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
11.3 Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Mollenberg.
Mollenberg, den 11.09.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tonstudiobetrieb
1. Vorvertragliches
1.1 Mit Erteilung eines Auftrages an Sutter Sebastian, firmierend als Double S Records in Mollenberg, erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen/Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt insbesondere auch im Hinblick auf diese Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, explizit nicht Vertragsbestandteil.
1.2 Vor Vertragsschluss erhält der Interessent ein Angebot. Insoweit dieses Angebot keinen Festpreis für die Gesamtleistung enthält (etwa, weil der Interessent seine Mitwirkungsleistung noch nicht konkretisieren konnte oder weil der abschließende Gestaltungs-/Produktionsumfang sich erst im Laufe der Auftragsbearbeitung ergibt, etc.), versteht es sich als Angebot im kaufmännischen Geschäftsverkehr vorbehaltlich der üblichen Preissteigerungen oder -senkungen.
1.3 Wir halten uns an unsere Angebote für die Dauer von 14 Tagen gebunden.
1.4 Eine Beauftragung kann auch ohne vorheriges Angebot erfolgen, insoweit der Auftraggeber dieses wünscht oder der Natur des Auftrags nach eine vorherige Angebotserstellung unmöglich ist (z.B. bei nicht feststehendem Auftrags-/Arbeitsumfang).
2. Vertragsschluss
2.1 Durch die Annahme eines unserer Angebote kommt ein Vertrag zustande. Der Auftraggeber erklärt die Annahme des Angebotes durch Erteilen einer schriftlichen Auftragsbestätigung, durch schlüssiges Handeln oder durch Entgegennahme bzw. Freigabe einer gewünschten Präsentation / Produktion / Demo-Produktion.
2.2 Tritt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags vom Vertrag zurück, so sind die bis dahin angefallenen Arbeiten – mindestens jedoch 50% der Angebotspreissumme – sofort zu vergüten.
2.3 Von diesen AGB abweichende oder diese AGB konkretisierende Vereinbarungen werden im Wege eines Durchführungsvertrages festgehalten.
3. Auftragsdurchführung & Abnahme
3.1 Die Produktion beginnt frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages.
3.2 Gebuchte Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert wurden, werden in Rechnung gestellt.
3.3 Wir führen unsere Aufträge so durch, wie sie unter Gestaltungs- und Produktionstechnischen Aspekten unter Berücksichtigung besonderer Kundenwünsche am sinnvollsten abzuarbeiten sind.
3.4 Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Art oder Umfang nicht absehbar waren, jedoch zur Auftragsdurchführung notwendig sind (z.B. Kosten für Anmietung eines Fremdstudios in einer anderen Stadt, Reisekosten, Aufnahmeüberwachung, Änderungswünsche nach Korrekturschritt, nach Freigabe der Produktion durch den Kunden, Änderung im Text, in der Musik, etc.), sind Sonderleistungen.
3.5 Zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen dürfen wir Namens, im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers gegenüber Dritten veranlassen, wenn dieses zuvor vereinbart wurde. Insoweit ein Mitspracherecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl des Dritten unter fachlichen Gesichtspunkten mit dem Ziel der vermuteten bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber.
3.6 Unsere Gesamtleistung setzt sich je nach gewähltem Paket regelmäßig zusammen aus: a) der kreativen Leistung, b) der technischen Arbeitsleistung, c) der Kompositionsleistung und c) der Schaffung einer Künstlerfigur. Gewährleistung der Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt sowie der Einsatz in allen medialen Vereinbarungswegen benötigen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Sie gehören explizit nicht zu den Standard-Leistungen.
3.7 Nach Abschluss der Kompositionsleistung beginnt die kreative Leistung. Änderungen an der Komposition sowohl musikalischer als auch lyrischer Natur können bis zum ersten Recording eingearbeitet werden. Die Komposition findet ihren Abschluss durch die Freizeichnung des Auftraggebers. Nachträgliche Änderungen des Kompositionslayouts oder der Lyrik können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden.
3.8 Nach Abschluss der kreativen Leistung (Layout-Phase) beginnt der Korrekturschritt bzgl. des Layouts mit maximal zwei Korrekturzyklen – weitere nötige Korrekturzyklen werden separat berechnet. Der Korrekturschritt findet seinen Abschluss durch die Freizeichnung des Auftraggebers. Änderungswünsche nach Freizeichnung des Layouts können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden. Ein Layout stellt einen Entwurf dar. Exakte Musik-, Lautstärke- oder Betonugs- / Sprach-Treue im Hinblick auf das Endprodukt kann daher nicht garantiert werden. Nach Freizeichnung des Layouts sind wir berechtigt die technische Arbeitsleistung zu vollbringen.
3.9 Nach Abschluss der technischen Arbeitsleistung (Aufbereitung der Tondateien für die Produktion, Spot-Arrangement, etc.) beginnt der Korrektur-Schritt bzgl. der technischen Arbeitsleistung. Diese findet ihren Abschluss durch die Freizeichnung (Endabnahme) des Auftraggebers. Änderungswünsche nach Freizeichnung der technischen Arbeitsleistung können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden.
3.10 Im Rahmen der Korrekturschritte ist der Auftraggeber verpflichtet innerhalb von 5 Werktagen das Arbeitsergebnis der vorangegangenen Phase eingehend auf Auftragsgemäßheit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Ist das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Arbeitsergebnis auftragsgemäß und fehlerfrei erstellt worden, muss der Auftraggeber die Freigabe erteilen. Wird innerhalb von 5 Werktagen die Freigabe nicht verweigert, so gilt diese automatisch als erteilt.
3.11. Die Schaffung der Künstlerfigur erfolgt über einen im Voraus definierten Arbeitsumfang (z.B. Künstlername, Image, etc.). Dieser kreative Prozess endet mit der Freizeichnung des Auftraggebers, bzw. spätestens nach jeweils drei Vorschlägen. Nachträgliche Änderungswünsche können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden.
3.12 Die Freizeichnung (Abnahme) des Auftraggebers bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat dem Tonstudiobetrieb unverzüglich nach Vorführung des Tonträgers die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mängelrügen sind längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe dem Tonstudiobetrieb bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Tonträger dem Tonstudiobetrieb zur Verfügung zu stellen.
3.13 Wir versenden unsere Arbeiten und uns überlassene Materialien – insbesondere Entwürfe, Datenträger, etc. – auf Wunsch an den Auftraggeber. In diesem Fall findet der Gefahrübergang bei Übergabe an das Transportunternehmen statt.
3.14 Double S Records ist nicht verpflichtet, das Orginaltonmaterial aufzuheben.
4. Mitwirkungspflichten
Dem Auftraggeber obliegt eine
inhaltliche Mitwirkungspflicht bzgl. der von ihm erteilten Aufträge. Die von dem Auftraggeber zu vermittelnden Inhalte sind spätestens 7 Tage nach unserer Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit der Zurverfügungstellung von Inhalten nach erneuter Aufforderung mehr als 7 weitere Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, den Gesamtrechnungsbetrag in Rechnung zu stellen.
5. Vergütung
5.1 Unsere Preise – auch Festpreise – verstehen sich lediglich als Angebotspreise. Aufgrund der Unwägbarkeiten im Kreations- und Produktionsprozess müssen wir uns Angebotspreisabweichungen vorbehalten. Bei Angebotspreisabweichungen gegenüber unseren Angebotspreisen sind wir verpflichtet, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
5.2 Wurde uns ein Auftrag – auch bzgl. einer Präsentation – ohne vorheriges Angebot erteilt, so sind wir berechtigt, die Leistung maximal nach der branchenüblichen Vergütung zu berechnen.
5.3 Vom Auftraggeber im Zuge der Auftragsbearbeitung veranlasste Änderungen oder Ergänzungen oder Sonderleistungen, die über die im Angebot festgehaltenen Leistungen hinausgehen, dürfen wir maximal nach der branchenüblichen Vergütung berechnen.
5.4 Storniert der Auftraggeber während der Auftragsbearbeitung einzelne Auftragsbestandteile, so sind wir berechtigt, trotzdem den Gesamtpreis in Rechnung zu stellen.
5.5 Unsere Vergütung ist regelmäßig zu 100% des Angebotspreises nach Abschluss des Auftrags fällig.
5.6 Unsere Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen rein netto fällig.
5.7 Tritt Zahlungsverzug ein, so sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB, mindestens jedoch in Höhe von 8% p.a. zu zahlen.
5.8 Zahlungseingang für Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.
5.9 Tritt Zahlungsverzug im Rahmen einer einzelvertraglich vereinbarten Ratenzahlung ein, so wird der Gesamtrechnungsbetrag sofort fällig.
5.10 Bei Neukunden ist der erste Auftrag zu 50% per Vorkasse zu bezahlen.
6. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
6.1 Die uns erteilten Aufträge sind – soweit sie nicht ausschließlich Beratungsleistungen betreffen (dann Dienstverträge)- Werkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Leistungen gemäß Urheberrechts-Gesetz gerichtet sind. Es gelten insoweit die Bestimmungen der §§2, 31 UrHG i.V.m. §631 BGB. Darüber hinaus finden die Bestimmungen UrHG unbeschadet der gemäß §2 UrHG erforderlichen Schöpfungshöhe Anwendung.
6.2 Mit der vollständigen Bezahlung unserer Leistungen erwirbt der Auftraggeber das Recht, sämtliche Endergebnisse wie vereinbart zu nutzen und zu verwerten. Insoweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, handelt es sich dabei um das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 III UrHG. Die weitere Nutzung durch den Urheber selbst bleibt hiervon unberührt.
6.3 Insoweit es sich bei unseren Leistungen/Werken lediglich um solche, die im Rahmen einer Präsentation angefallen sind handelt, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte hieran ausschließlich bei uns.
6.4 Anregungen oder Mitarbeitsanteile des Auftraggebers bleiben ohne Einfluss auf die Vergütungshöhe. Insbesondere begründen Sie kein Miturheberrecht.
6.5 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teile der von uns erstellten Arbeiten in geeigneter Weise durch uns gekennzeichnet werden, um auf die Urheberschaft hinzuweisen. In jedem Fall erklärt sich der Auftraggeber einverstanden damit, dass wir in unserer Eigenwerbung auf unsere Arbeit für den Auftraggeber hinweisen. Auch können die von uns für den Auftraggeber erstellten Arbeiten zu Werbe- und Promotion-Zwecken auf unserer eigenen Homepage, auf Datenbanken für Produktionen und Demo-CDs / DVDs und anderen Datenträgern einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden, sofern keine explizite Verschwiegenheitsklausel für den Inhalt der angefertigten Produktion/Auftragsarbeiten vorliegt.
6.6 Unsere Leistungen (z.B. Daten und andere Arbeitsergebnisse) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen – auch aus anderen Aufträgen desselben Auftraggebers – unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung werden auch keinerlei Rechte gemäß UrHG auf den Auftraggeber übertragen. Sollten im Einzelfall bereits vor vollständiger Bezahlung dem Auftraggeber Daten ausgehändigt worden sein, so geschieht dieses lediglich leihweise zu Test/Demonstrationszwecken.
6.7 Sollten von uns erstellte Daten bereits vor kompletter Bezahlung zu Test-/Demonstrationszwecken dem Auftraggeber überlassen worden sein, so hat uns der Auftraggeber zu jeder Zeit nach Aufforderung durch uns die Daten unverzüglich wieder herauszugeben. Für den Fall, dass sich Daten bereits auf einem Server des Auftraggebers befinden, so sind diese nach Aufforderung durch uns unverzüglich zu löschen. Bei an ausstrahlende Medien / Sender versendeten Audio-Dateien ist die Löschung durch den Auftraggeber zu veranlassen. Medien oder Materialien, die unter Zuhilfenahme der von uns erstellten Daten bereits vor vollständiger Bezahlung unserer Leistung produziert wurden (z.B. Tonspuren für Industriefilme auf Homepages, YouTube, Werbespots etc.), dürfen durch den Auftraggeber nicht verwendet w
erden. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Leistung hat uns der Auftraggeber nach Aufforderung durch uns die unter Zuhilfenahme unserer Daten erstellten Medien/Materialien als Sicherheitsleistung zu übergeben. Kommt der Auftraggeber einer dieser Aufforderungen nicht nach, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Auftragswertes zu entrichten. Unser Zahlungsanspruch aus dem Auftrag selbst bleibt hiervon unberührt.
7. Haftung
7.1 Wir haften nicht für den Verlust von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originaldaten oder Gegenständen.
7.2 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die uns von ihm, oder durch von ihm beauftragten Dritten zur Auftragsbearbeitung überlassen worden und fehlerbehaftet – wie z.B. durch Computerviren verseucht – sind.
7.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns überlassenen Daten, Vorlagen, Texte, und insbesondere Musiktitel etc. berechtigt ist. Schon der Wunsch des Auftraggebers („Bitte unterlegen Sie meinen Funk- oder TV-Spot mit dem Titel X des Künstlers Y“) beinhaltet die Versicherung, dass der Auftraggeber alle zur Durchführung seines Auftrages erforderlichen Rechte erworben hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht berechtigt zur Nutzung von Musik-Titeln, Audio-Logos oder jeder anderen Art von Tonaufnahmen sein, so stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7.4 Double S Records haftet nicht für den Inhalt der Produktionen. Der Produzent haftet nicht für Verletzungen von Leistungsschutzrechten Dritter, insbesondere nicht von Musikverlagen, Künstlern, Rechte-Inhabern jeglicher Rechte von Musik / Melodie / Audio-Logo / Komposition / Text, für Rechte der GEMA und anderen Musikverwertungsgesellschaften. Die Meldung und Vergütung evtl. GEMA-pflichtiger Titel an die GEMA und das Einholen von Sendeerlaubnissen (sog. „Sync-Recht“) beim Rechte-Inhaber der Titel (Verlag, Label, etc.) obliegt einzig und alleine dem Auftraggeber. Double S Records ist ausdrücklich von dieser Pflicht freigestellt und nicht haftbar. Gemäß § 7.3 wird mit jedem Wunsch seitens des Auftraggebers zur Verwendung eines Musiktitels eine Versicherung durch den Auftraggeber abgegeben, dass der Auftraggeber alle zur Durchführung seines Auftrages erforderlichen Rechte erworben hat oder sie bis Fertigstellung des Auftrages erworben haben wird.
7.5 Im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilte Aufträge, bei denen wir insoweit lediglich als Vermittler auftreten, begründen keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns.
7.6 Änderungen oder Korrekturen an unseren Leistungen, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt wurden, führen zum sofortigen Haftungsausschluss unsererseits.
8. Künstlerische Gestaltungstätigkeit
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion – nach bereits abgeschlossenem Korrekturschritt bzgl. des Layouts – Änderungen, so sind die Mehrkosten zu tragen. Für in diesem Sinne begonnene, jedoch nicht zu Ende geführte Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch erhalten.
9. Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel
9.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB wird die Wirksamkeit anderer Bestimmungen oder die Wirksamkeit dieser AGB als Ganzes nicht berührt. In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.2 Auf Verträge mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
9.3 Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Mollenberg.
Mollenberg, den 02.09.2020